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Leistung Gleichstellungsbeauftragte

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. So ist es im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 verankert. Trotz rechtlicher Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit heute noch immer ganz anders aus. Die Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um das Thema „Gleichstellung von Frau und Mann“.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Gleichstellungstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen.

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