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Leistung Viehverkehrsverordnung

Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr "Viehverkehrsverordnung" regelt die Kennzeichnung und Ueberwachung der Nutzviehhaltung sowie die Überwachung des Tierverkehrs im Inland.
Danach sind alle Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zu kennzeichnen. Beispielsweise müssen Rinder mit zwei Lebensohrmarken gekennzeichnet, von einem Tierpass begleitet und einer Datenbank gemeldet werden. Pferde (Equiden) benötigen innerhalb der Europäischen Union (EU) einen Pferdepass.

Die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen müssen Bestandsregister führen, in denen alle Viehbewegungen der Betriebe registriert werden. Diese Halter, Züchter und Händler sowie Viehausstellungen sind vom Fachdienst 39 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen zu überwachen, die Bestandsregister zu überprüfen.