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Reiten

Im Kreis Recklinghausen gibt es ein mehr als 300 Kilometer langes Reitwegenetz. Allein in den Wäldern der Haard können über 100 Kilometer Reitwege beritten werden.

Die Reitwege sowie andere Themen rund um den Pferdesport stehen Ihnen im Freizeitportal regiofreizeit.de sowie in einer interaktiven Karte zur Verfügung.

Im Flyer "Reiten im Kreis Recklinghausen" haben wir für Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich zum Ausdrucken zusammengestellt.

Foto: M. Kuiter / Münsterland e.V.

Allgemeines

Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet.
Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.

Das Reiten in den Wäldern des Kreises ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Sind Wege mit einem Reitverbotszeichen gekennzeichnet, dürfen diese nicht beritten werden. Gekennzeichnete private Wanderwege und –pfade, Sport- und Lehrpfade dürfen ebenfalls nicht beritten werden.

Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften über das Reiten. Das Führen von Pferden im Wald ist darüber hinaus auf allen Wegen gestattet. Das gilt allerdings nicht für die Waldfläche selbst.
Ist ein Weg als Reitweg gekennzeichnet, besteht eine Reitwegebenutzungspflicht für das Reiten und auch für das Führen von Pferden. Ist ein Weg mit einem Reitverbotszeichen gekennzeichnet, gilt das Reitverbot sowohl für das Reiten als auch für das Führen von Pferden.

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gültiges Reitkennzeichen am Pferd mitführen. Unter den Begriff "Pferd" fallen im Sinne des LNatSchG NRW alle Tiere der Gattung "equus". Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden.

Die Reitwege sowie andere Themen rund um den Pferdesport stehen Ihnen im Freizeitportal regiofreizeit.de sowie in einer interaktiven Karte zur Verfügung.

Reitwege, Touren und Karten

Reitwege und Reittouren

Die Reitwege sowie andere Themen rund um den Pferdesport stehen Ihnen im Freizeitportal regiofreizeit.de sowie in einer interaktiven Karte zur Verfügung. 

Eine Vielzahl an Rundtouren führen auf ausgewiesenen Reitwegen durch die Wälder der Haard und der Hohen Mark und sind sowohl für Kurzausritte oder ausgedehnte Wanderritte geeignet. Je nach Reitstärke können Sie abenteuerlich zwischen Wiesen und Feldern galoppieren oder auch erholsam im Schritt die Landschaft genießen. Als Startpunkt für die Reittour bieten sich die Hängerparkplätze an, die an vielen Wanderparkplätzen zu finden sind.

Die Münsterland-Reitroute hingegen führt auf ausgeschilderten Wegen durch das gesamte Münsterland und den Naturpark Hohe Mark.

Karten zum Bestellen

Die Kartenwerke „Tour Tipp Hohe Mark“ und „Tour Tipp Wandern in der Haard" des Regionalverband Ruhrs im Maßstab 1:20.000 bildet das gesamte Wander-, Rad- und Reitwegenetz in der Hohe Mark und der Haard ab. Die Karten im Taschenformat sind beidseitig bedruckt und besteht aus wasserfestem und strapazierfähigem Material.
Die Karten können im Online-Shop des Regionalverband Ruhrs bestellt werden.
Tour Tipp Hohe Mark
Tour Tipp Wandern in der Haard 

Reitkennzeichen

Bitte beachten Sie, dass das Führen von Pferden dem Reiten gleichgestellt ist und Sie daher auch für das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald ein Reitkennzeichen benötigen.

Unter den Begriff "Pferd" fallen im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes alle Tiere der Gattung "equus". Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden.

Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Gültig ist das Reitkennzeichen nur mit der aufgeklebten Jahresplakette des jeweils laufenden Kalenderjahres.

Weitere Informationen und Angaben zu den Kosten erhalten sie hier.

Pferderegion Münsterland

Der Kreis Recklinghausen ist der südlichste Teil der Pferderegion Münsterland.

Für Reiterinnen und Reiter gibt es hier mit rd. 100 der insgesamt 1.000 km Münsterland-Reitroute ein umfangreiches und abwechslungsreiches Qualitätsreitwegenetz. Da die Reitroute im Kreisgebite als eine Süd- und eine Nordroute geführt wird, sind nicht nur Strecken-, sondern auch Rundritte möglich.

Weirere Informationen gibt es unter regiofreizeit.de und auf der Seite der Münsterland-Touristik.

Reitvereine und Pferdehöfe

Zahlreiche Reitvereine im Kreis Recklinghausen bieten optimale Möglichkeiten zum Springreiten, Dressursport, Vielseitigkeitsreiten, Fahrsport oder Voltigieren. Qualifizierte Reitlehrerinnen und Reitlehrer unterrichten Anfänger und Fortgeschrittene. Zumeist sind die Reitvereine direkt bei einem Pferdehof oder Reitstall angesiedelt. 

Im Freizeitportal regiofreizeit.de stehen neben den Reitvereinen und Pferdehöfen auch ein großes Angebot für Pferd und Reiter - von Boxen über Reithallen bis zu Außenreitplätzen zur Verfügung. Für Kinder und Jugendliche gibt es oft spezielle Angebote wie Reiterferien oder Pony reiten.
 
Sie können sich die Reitvereine und Pferdehöfe auch in einer interaktiven Karte anzeigen lassen.

Kutschfahrten

Kutschen sind rechtlich nicht mit Reitern gleichzusetzen und unterliegen z.T. anderen Vorschriften.
Dies bedeutet, dass zwar überall auf den Reitwegen geritten, nicht aber auch gefahren werden darf.

Laut Landesnaturschutzgesetz NRW §58 Absatz 1 heißt es:
Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.

Das bedeutet, dass auf privaten Straßen und Wegen das Schild "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" für Kutschen vorhanden sein muss. Dies gilt aber nicht für Reiter.
 

Ferner heißt es im selben Paragraphen des Landesnaturschutzgesetzes, Absatz 6: Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

Das Reiten ist auf Wegen, die mit diesem Schild gekennzeichnet sind erlaubt. Alle anderen Nutzungen, also auch das Kutschfahren werden hierdurch ausgeschlossen.


Das eher selten vorkommende Verkehrszeichen 257-52 regelt das Verbot zum Kutschfahren, allerdings ist das Reiten erlaubt.

 

Neben den rechtlichen Aspekten müssen die Wegeabschnitte auch auf Ihre Befahrbarkeit mit einer Kutsche bezüglich Untergrund und Wegebreite bzw. Hindernissen und Fahrbahnverengungen geeignet sein. Dies ist nicht überall der Fall.