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Online-Dienste

Terminvereinbarung

Nachfolgend finden Sie die Links zu den Terminvereinbarungen des Straßenverkehrsamtes:

Terminvereinbarung der Kfz-Zulassung

Terminvereinbarung der Führerscheinstelle

Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich. (Ausnahme: sh. "Schnellschalter Zulassungsstelle")

Kennzeichenreservierung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen online zu reservieren. Ebenso können Sie sich ein beliebiges, von der Zulassungsbehörde ausgesuchtes Kennzeichen, das für die Zuteilung im Rahmen einer Zulassung vorgesehen ist, bekannt geben lassen und vorab reservieren.

Hier geht's zur Kennzeichenreservierung

Außerbetriebsetzung und Zulassung online

Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. 
Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
Mit Einführung der i-Kfz Stufe 3 zum 01.10.2019 wurden die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge der Neuzulassung, Umschreibung sowie alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 können über das Verfahren folgende Standardvorgänge vollständig automatisiert und vereinfacht durchgeführt werden:
 
• Anmeldung
• Abmeldung
• Wiederzulassung
• Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
• Tageszulassung

Weitergehende Informationen zu i-Kfz, den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Bitte beachten Sie auch, dass die für den Internetvorgang erforderlichen Fahrzeugdokumente einen verdeckten Sicherheitscode haben müssen:
• Stempelplaketten mit Sicherheitscode auf den Kennzeichen werden seit 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar,
• Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Sicherheitscode werden seit 2015 ausgegeben und
• Zulassungsbescheinigungen Teil II mit Sicherheitscode werden seit 2018 ausgegeben.

Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang mittels ePayment-System (giropay/Kreditkarte/paypal) bezahlt werden.