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Elternzeit

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter.

Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Die Inanspruchnahme der Elternzeit setzt einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber voraus.

Verteilung der Elternzeit

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet die Elternzeit die Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum zur Betreuung des Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.

Elternzeit kann genommen werden bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen. Hierfür ist aber immer die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Unterlagen und Ansprechpartner

Informationsbroschüren zur Elternzeit

Ausführliche Informationen werden auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauem und Jugend angeboten. Hier finden Sie neben einer Broschüre auch einen "Elterngeldrechner" sowie einen "Elternzeitrechner".

Im Auftrag des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Juni 2016 eine Servicestelle für Elternzeitfragen eingerichtet, die Ihnen für die häufigsten Fragen zusätzlich zu unserer Elterngeldstelle zur Verfügung steht.

Die Hotline Elternzeitfragen bei der Staatskanzlei NRW ist wie folgt erreichbar:

Telefon: 0211/ 837 - 1912

E-Mail: elternzeit@mfkjks.nrw.de

 

Weitere interessante Informationen zu den neuen Familienleistungen erhalten Sie auch unter www.familien-wegweiser.de

Sie haben noch weitere Fragen?

Wenden Sie sich einfach an den Kreis Recklinghausen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.