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Baumkontrollen

Überprüfung des Straßenbegleitgrüns (Baumkontrolle)

Gemäß der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert der Kreis Recklinghausen zweimal jährlich, im belaubten und unbelaubten Zustand, die in seinem Besitz befindlichen Straßenbäume. Dabei werden die Vorgaben der Baumkontrollrichtlinien und des Bundesnaturschutzgesetzes eingehalten. Die Baumkontrolle des Kreises prüft dabei Einzelbäume, Baumreihen, allgemeine und unter Naturschutz stehende Straßenalleen sowie Sträucher an Böschungen. Die Begutachtung erfolgt auf Sicht mit Prüfung im Wurzelbereich, Stammfuß, Stamm und Baumkrone. Weitere zusätzliche Prüfungen sind erforderlich durch Großwetterereignisse, wie Sturm und Schnee, sowie Unfälle entlang der Kreisstraßen.

Die erhobenen Kontrolldaten werden mit Softwarelösungen verwaltet, so dass neben dem Zustand weitere Notizen sowie bei Bedarf teilweise auch Fotos zu jedem Baum zur Verfügung stehen und Veränderungen dokumentiert werden. Mit diesen Daten besteht zudem die Möglichkeit des Datenabgleichs mit Straßen.NRW und mit anderen Baulastträgern zur interkommunalen Zusammenarbeit.

Nach den durchgeführten Baumkontrollen werde die erfassten Daten ausgewertet und durchzuführende Pflegemaßnahmen festgelegt. Die normalen Pflegearbeiten an Bäumen werden durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes auf Weisung und fachlicher Begleitung der Baumkontrolle umgesetzt. Abgängige Bäume werden vor Ort markiert. Die Bauhofmitarbeiter werden für diese Pflege- und Fällarbeiten durch die Baumkontrolle vor Ort eingewiesen. Die Arbeiten werden überwacht. Dazu gehören auch die Einhaltung von Vorschriften im Umgang mit Baumpflegemaßnahmen und eingesetzten und angemieteten Spezialgeräten und -fahrzeugen. Die Pflege von geschützten Baumalleen und Großbäumen wird an Fremdfirmen vergeben. Nach Beauftragung durch die Fremdfirmen werden diese vor Ort in die Arbeit eingewiesen und die Arbeiten kontrolliert.

Bei Bäumen an Grundstücksgrenzen werden die Eigentümer mit Hilfe eines digitalen Grundstückskatasters ermittelt und kontaktiert. Die Grundstückseigentümer werden daraufhin aufgefordert, geeignete Pflegemaßnahmen für die in ihrem Besitz stehenden Bäume und Sträucher durchzuführen. Zuerst erfolgt eine mündliche Kontaktaufnahme vor Ort, sofern möglich und dann eine schriftliche Aufforderung zum Handeln. Die Maßnahmen der Grundstückseigentümer werden nachverfolgt und kontrolliert.

Für Anfragen von Versicherungen und für Gerichtsverfahren fertigt die Baumkontrolle Stellungnahmen von Art und Umfang der Schäden an Straßenbäumen in Wort und Bild an.

Für Alleebäume und Baumbestand unter Denkmalschutz werden Gutachter beauftragt. Die Gutachten werden durch die Baumkontrolle ausgewertet und mit einem Maßnahmenkatalog versehen.

Die bei Kontrollen festgestellten Baumkrankheiten (z.B. Eichenprozessionsspinner) werden von der Baumkontrolle zugeordnet und entsprechende Gegenmaßnahmen werden von ihr eingeleitet. Einige Maßnahmen werden durch die Baumkontrolle oder von Mitarbeitern des Baubetriebshofes selbst durchgeführt. Bei Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Bauhöfen der betroffenen Kreisstädte.

Bei Bürgerbeschwerden, wie beispielsweise Laub, überhängende Äste, Schattenwurf oder Fällungen, erarbeitet die Baumkontrolle soweit möglich Lösungen in Ortsterminen mit den betroffenen Bürgern.